WAS BEDEUTET WAHLARZT?
Wer sich heute keine Zeit für seine Gesundheit nimmt, wird später viel Zeit für seine Erkrankungen brauchen. Sebastian Kneipp
Ein Wahlarzt kann die erbrachten Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse verrechnen.
Sie erhalten nach jedem Besuch eine Honorarnote, die zunächst bar oder per Bankomat zu bezahlen ist. Diese kann anschließend zur Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
Die Höhe der Kostenrückerstattung ist unterschiedlich und hängt einerseits von der jeweiligen Krankenkasse, andererseits von den durchgeführten Untersuchungen ab.
Der Antrag auf Kostenrückerstattung wird, falls gewünscht, gerne für sie erledigt.
Besuche im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen, dem“Therapie Aktiv“- und „Niere.schützen“-Programm werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.
Die ausgegebenen Rezepte werden in den Apotheken wie ein Kassenrezept behandelt.
Überweisungen zu weiteren Untersuchungen (z.B. zu einem anderen Arzt oder in ein Spital) werden gleich wie von Kassenärzten behandelt.
Je nach Krankenkasse müssen spezielle Untersuchungen wie CT und MRT vom Chefarzt bewilligt werden.
Vorteile eines Wahlarztes:
- Mehr Zeit für den Patienten
- Rasche Terminvergabe
- Kurze Wartezeiten
- keine Leistungs-Limitierung durch die Krankenkasse
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, teilen Sie das bitte rechtzeitig mit, damit er anderweitig vergeben werden kann.